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Bürgschaft von 150 Millionen Franken für den Schweizerischen Innovationspark

9.5.17

Der Bundesrat hat am 5. April 2017 die Verträge mit der Stiftung „Switzerland Innovation“ abgeschlossen. Er hat zudem eine erste Tranche von 150 Millionen Franken für die Unterstützung des Schweizerischen Innovationsparks mittels Bürgschaften des Bundes freigegeben. Zu diesem Zweck haben die eidgenössischen Räte einen Rahmenkredit von insgesamt 350 Millionen Franken bewilligt. Damit können konkrete Projektvorhaben für Forschungsinfrastrukturen sowie für technologische Plattformen und Einrichtungen mit Hilfe von Bürgschaften finanziert werden. Erste Projektvorhaben können nach erfolgter Prüfung bereits 2017 verbürgt werden.

Zur Unterstützung des Schweizerischen Innovationsparks durch den Bund mittels Bürgschaften haben die eidgenössischen Räte einen Rahmenkredit von insgesamt 350 Millionen Franken bewilligt. Dieser wird vom Bundesrat in drei Tranchen freigegeben. Das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und Innovation sieht vor, dass in diesem Zusammenhang ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Bund und der nationalen Dachorganisation des Schweizerischen Innovationsparks „Switzerland Innovation“ abgeschlossen wird.

Der Bundesrat genehmigte am 21. Dezember 2016 in einem ersten Schritt einen Vertrag, in welchem die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen dem Bund und der Stiftung definiert wurden. Ebenso wurde darin auf der Basis der früheren von Bundesrat und Parlament gefällten Entscheide das Netzwerk „Switzerland Innovation“ mit seinen Standortträgern sowie dessen allfällige Weiterentwicklung festgelegt und die Grundlage für einen Zusatzvertrag zum Bürgschaftswesen verankert. Am 5. April 2017 hat der Bundesrat nun diesen Zusatzvertrag zum Bürgschaftswesen genehmigt und die Ausgestaltung des Bürgschaftswesens, die Grundsätze des Verfahrens sowie die Zuständigkeiten festgelegt. Damit hat der Bundesrat zugleich auch die erste Tranche von 150 Millionen Franken freigegeben. Erste Projektvorhaben können nach erfolgter Prüfung bereits 2017 verbürgt werden.

Die Stiftung „Switzerland Innovation“ rechnet nun rasch mit Projekteingaben ihrer Standortträger. Die Projekte durchlaufen ein dreistufiges Gesuchsverfahren, wobei letztlich das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI aufgrund einer Empfehlung der Stiftung über die Verbürgung im Einzelfall entscheidet.